Hartz IV
Lotto- und Sportwetten-Verbot für Hartz-IV-Empfänger in NRW
Berlin. . Hartz-IV-Empfänger dürfen in Nordrhein-Westfalen nicht mehr Lotto spielen oder Sportwetten abschließen. Westlotto droht eine Strafe von 250.000 Euro, falls gegen die einstweilige Verfügung verstoßen wird. Unklar ist, wie das Spielverbot überprüft werden soll.

Westlotto droht bei Zuwiderhandlungen gegen die einstweilige Verfügung eine Strafe über 250.000 Euro. © ddp/Katja Lenz



