Sportwetten
Hartz-IV-Empfänger dürfen nicht mehr zocken
Essen. . Hartz-IV-Empfänger dürfen in NRW keine Sportwetten mehr abschließen. Westlotto droht eine Strafe von 250.000 Euro, falls gegen die einstweilige Verfügung verstoßen wird. Unklar ist wie das Spielverbot überprüft wird.

Hartz-IV-Empfänger dürfen in NRW nicht mehr auf Fußballspiele und andere Sportereignisse wetten. Foto: imago



