Die Stadt Witten hat entschieden, dass die differenzierten Grundsteuer-Hebesätze auch für das Jahr 2026 gelten. Die entsprechenden Bescheide werden nun auf den Postweg gebracht.

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Das Amt für Steuern und Finanzen verschickt die Unterlagen ab Freitag, 6. März. Nach Angaben der Stadt ist die Nachzahlung zum ersten Abschlag, der am 15. Februar fällig war, dann bis zum 10. April zu leisten.
Höhere Müllgebühren in Witten
Die Verwaltung weist zudem darauf hin, dass sich der Zahlbetrag trotz gleichbleibender Hebesätze geändert haben könnte. Grund dafür sind gestiegene Müllgebühren. „Der Bescheid weist die Differenz zum bereits geleisteten Abschlag gesondert aus. Diese Differenz ist dann bis zum 10. April zu begleichen“, heißt es.
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Zur Erinnerung: Zunächst wollte die Stadt einen einheitlichen Hebesatz durchsetzen. Kurz vor der Ratssitzung dann aber der Rückzieher. Und so gilt auch dieses Jahr für Wohngrundstücke der Hebesatz von 1110 v.H. und für Nicht-Wohngrundstücke der Hebesatz von 1896 v.H.




