Zusammenfassung
- Die Stadt Witten will für Wohn- und Nichtwohngrundstücke zukünftig einen gemeinsamen Grundsteuer-Hebesatz einführen.
- Grund dafür ist ein Gerichtsurteil, das gleiche Steuersätze für beide Grundstücksarten verlangt und der Stadt drohende Einnahmeausfälle von mehreren Millionen Euro aufzeigt.
- Während Eigentümer von Wohngrundstücken mehr zahlen sollen, profitieren Besitzer von Nichtwohngrundstücken durch niedrigere Abgaben.
Die Stadt Witten schlägt bei der Grundsteuer einen einheitlichen Hebesatz für Wohn- und Nichtwohngrundstücke vor. Das hat die Verwaltung jetzt bekannt gegeben. Der Rat muss in seiner nächsten Sitzung am Montag, 23. Februar, darüber entscheiden.

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„Die Stadtverwaltung schlägt vor, dass es einen einheitlichen Hebesatz für Wohn- und Nichtwohngrundstücke geben soll, um für die nächsten Jahre eine rechtsichere und planungssichere Grundlage zu schaffen“, sagen Bürgermeister Dirk Leistner und Kämmerer Matthias Kleinschmidt. Demnach sollen Eigentümer künftig, sofern der Rat dem zustimmen sollte, rückwirkend zum 1. Januar 2026 einen Hebesatz von 1412 v.H. (von Hundert, also Prozent) zahlen. Bislang gilt für Wohngrundstücke ein Hebesatz von 1110 und für Nichtwohngrundstücke ein Hebesatz von 1896.
Wittens Kämmerer: Ohne Anpassung würde millionenschwerer Ausfall drohen
Zuletzt hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen festgestellt, dass die NRW-Kommunen von Gewerbebetrieben keine höheren Grundsteuer-Hebesätze verlangen dürfen als von Wohngrund-Eigentümern. „Wir müssen nach dem Urteil des VG Gelsenkirchen davon ausgehen, dass auch in Witten die Bescheide für 2026 in erheblichem Ausmaß beklagt werden“, sagt Kämmerer Matthias Kleinschmidt. „In einem Szenario des schlechtesten Falls – auch in Witten wäre maximal der niedrigere Hebesatz rechtlich bestätigt und alle Steuerpflichtigen, die mit 1896 v.H. veranlagt sind, würden erfolgreich klagen – läge das Ausfallrisiko bei rund 4,35 Millionen Euro“, so Kleinschmidt weiter.
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Das Land hat einen einheitlichen Hebesatz von 1302 v.H. vorgeschlagen. Die Stadt orientiert sich bei ihrem Vorschlag am Haushaltsansatz. Beide Varianten gelten als rechtssicher. Beim Landesvorschlag würden der Stadt jedoch 2,5 Millionen Euro fehlen. Somit würde man gegen die Haushaltssicherung verstoßen. Klar ist, dass Eigentümer von Wohngrundstücken noch einmal mehr Grundsteuer zahlen müssen. Bei Nichtwohngrundstücken verringert sich der Betrag.
Sollte der Rat den Hebesatz beschließen, werden die Bescheide im Nachgang verschickt. „Die Steuerabteilung bittet darum, bis zur Ratsentscheidung (23. Februar) auf Anfragen zum Grundbesitzabgabenbescheid telefonisch oder per E-Mail zu verzichten“, heißt es.




