Einige Wahlberechtigte in Witten haben keine Wahlbenachrichtigung für die Kommunalwahl erhalten. Die Vorsitzende des Wittener Integrationsrats - der ebenfalls zur Wahl steht - sieht die Wahlordnung verletzt. Schließlich müsse jede berechtige Person schriftlich informiert werden. Viel Zeit für eine Nachmeldung bleibt den Betroffenen nicht. So kommen sie trotzdem zu ihrem Recht.

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Laut dem Integrationsrat der Stadt Witten hätten 2200 Wahlberechtigte - davon etwa 2000 mit ukrainischer Herkunft - keine Benachrichtigung erhalten. Grund sei ein behördlicher Fehler. Der wird auch von der Stadt Witten bestätigt. Sie korrigiert die genannte Zahl aber nach unten. Demnach handele es sich um 975 Wahlberechtigte (794 Ukrainer), die keine Benachrichtigung bekommen haben.

Deshalb fehlen in Witten rund 1000 Wahlbenachrichtigungen

Generell sollten alle Wahlberechtigten bis zum 21. Tag schriftlich bestätigt bekommen, dass sie in das Wählerverzeichnis eingetragen wurden. Doch einige Wahlberechtigte gingen leer aus. „Grund dafür ist, dass beim Transport vom Melde- ins Wahlsystem noch die per Erlass verlängerten Aufenthaltstitel und die zwischenzeitlich Eingebürgerten fehlten“, erklärt Stadtsprecherin Lena Küçük. Dennoch sei die Wahlordnung nicht gefährdet. Denn der Fehler lasse sich ja noch rechtzeitig beheben. Die Betroffenen müssen sich nun an das Briefwahlbüro wenden. Schon bei früheren Wahlen gab es kleinere Pannen.

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So sorgte der Datenschwund bei der Europawahl im Juni 2024 ebenfalls für Verwirrung. „Beim Drucken der Wahlbenachrichtigung fehlte eine Datei mit einem Straßenzug. Auch das wurde bemerkt und korrigiert“, heißt es seitens der Stadt. Weil das Wählerverzeichnis mit technischen Mitteln aus der Meldedatei erstellt werde, könne ein hundertprozentiges Ergebnis nie erreicht werden. Deswegen besteht die Möglichkeit, sich in das Verzeichnis nachtragen zu lassen. In Witten läuft das folgendermaßen ab:

Wahlpanne in Witten: Das müssen Betroffene jetzt tun

Von Montag bis Freitag (25. bis 29. August) können Betroffene im Briefwahlbüro im Rathaus (erster Stock) das Wählerverzeichnis einsehen und sich nachtragen lassen, so Wahlamtsleiter Michael Muhr. Für die Prüfung muss ein Ausweisdokument vorgelegt werden. Aus diesem Grund müssen Interessierte persönlich erscheinen. Eine Abwicklung per E-Mail oder Telefon ist nicht möglich. Geöffnet hat das Briefwahlbüro von Montag bis Mittwoch von 8 bis 16 Uhr, am Donnerstag von 8 bis 18 Uhr und am Freitag von 9 bis 13 Uhr.

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