Es hatte sich seit Oktober 2025 angebahnt. Seinerzeit waren Pläne der Landesregierung bekannt geworden, die Zahl der Arbeitsgerichte in NRW zu senken – und den Standort Herne Gelsenkirchen zuzuschlagen. Trotz Kritik der Herner Stadtspitze und des Herner Arbeitsgerichtspräsidenten verkündete die Landesregierung: Das Herner Arbeitsgericht wird Ende 2028 geschlossen und wandert in die Nachbarstadt.

Bereits im vergangenen Jahr hatte Arbeitsgerichtspräsident Sascha Dewender im Gespräch mit der Herner WAZ-Redaktion gesagt: „Bei Strukturreformen muss man immer fragen, welche Vorteile sie haben. Aus Sicht des Standorts Herne brauchen wir keine Reform. Wir haben keinen Veränderungsbedarf.“ Hinzu komme, dass Herne nach Dortmund und Bielefeld die meisten Klagen aller NRW-Arbeitsgerichte verzeichne. Rund 500 Klagen landeten im vergangenen Jahr auf den Schreibtischen der Richterinnen und Richter in Herne – pro Richterstelle.
Auch die Stadt Herne hatte Kritik an der geplanten Verlagerung nach Gelsenkirchen geübt. Oberbürgermeister Frank Dudda schlug vor, dass stattdessen der Gelsenkirchener Standort nach Herne verlagert wird. Seine Argumente: Zum einen sei der Gerichtsbezirk des Herner Arbeitsgerichts deutlich größer als der Gelsenkirchener. Dies finde auch in der Größe der Gerichte Ausdruck. In Herne seien fünf Richterinnen und Richter tätig, in Gelsenkirchen lediglich drei bis vier. Außerdem verfüge Herne über räumliche Kapazitätsreserven, die eine Aufnahme des Gelsenkirchener Arbeitsgerichts ermöglichen würden. Damit würden sich erhebliche Bauinvestitionen erübrigen.
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Doch NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) änderte seine Planungen mit Blick auf Herne nicht. Ab Januar 2029 sollen die Klagen in Gelsenkirchen verhandelt werden. Nach Verkündung der Entscheidung am Donnerstag zeigte sich Hernes Landtagsabgeordneter Alexander Vogt (SPD) nach eigenen Worten fassungslos. „Das Arbeitsgericht Herne ist stark ausgelastet, anerkannt und seit Jahrzehnten fester Bestandteil unserer Stadt. Einen funktionierenden Standort aus politischen Gründen zu streichen, ist ein beispielloser Vorgang zulasten unserer Stadt.“

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Die Begründung des Justizministers, mit Standortschließungen strukturelle Probleme der Justiz lösen zu wollen, überzeugt Vogt nicht. „Ein funktionierendes Gericht zu schließen, löst keinen Personalmangel. Es verlagert die Probleme nur und macht den Zugang zum Recht schwieriger. Die zu bearbeitenden Verfahren lösen sich ja nicht in Luft auf.“
Auch Hernes Oberbürgermeister Frank Dudda hält die Entscheidung des NRW-Justizministers für falsch. Er hat allerdings noch ein klein wenig Hoffnung, dass diese Entscheidung nicht unumstößlich ist, da es sich bislang lediglich um einen Kabinettsbeschluss handele. Er erinnert an den Spruch des früheren SPD-Bundestagsfraktions-Chefs Peter Struck, dass kein Gesetz aus dem Parlament so rauskommt, wie es reingekommen war. Dudda zeigte sich enttäuscht darüber, dass Limbach kein sachliches Argument für das geplante Aus in Herne geliefert habe. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren sieht Dudda den Justizminister mit Blick auf Herne in Erklärungsnot. „Das scheint mir vom grünen Tisch aus entschieden worden zu sein. Dieser Kabinettbeschluss ist für mich nicht zielführend.“




