Exakt 2489 Klagen im Bereich der Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie darüber hinaus 16 Beschlussverfahren in betriebsverfassungsrechtlichen Streitigkeiten sind im Jahr 2025 auf den Schreibtischen der fünf Richterinnen und Richter am Herner Arbeitsgericht gelandet. Also rund 500 pro Richterstelle. Das hat Arbeitsgerichts-Direktor Sascha Dewender mitgeteilt.
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Die Zahl der Verfahren bleibe im Vergleich mit dem Vorjahr etwa gleich. Dabei habe sich der Anteil der regelmäßig komplexen Beschlussverfahren wie zum Beispiel die Anfechtung von Betriebsratswahlen und Fragen der betrieblichen Mitbestimmung etwas reduziert.

Bei den Streitgegenständen handele es sich in der Mehrheit um Kündigungsschutzklagen. Deren Anteil an den zu bearbeitenden Verfahren habe sich im vergangenen Jahr auf 62 Prozent erhöht. „Offenbar kommt es zu vermehrten Kündigungen, worin sich die wirtschaftliche Lage spiegeln dürfte“, so Dewender. Den nächstgrößeren Anteil machten sogenannte Zahlungsklagen aus, bei denen es um finanzielle Ansprüche verschiedenster Art wie zum Beispiel Vergütungen, Sonderzahlungen, Boni und Urlaubsentgelt gehe.
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Im Jahr 2025 hätten die Richterinnen und Richter am Arbeitsgericht insgesamt 2697 Verfahren erledigen können. Hiervon seien weniger als 5 Prozent durch ein streitiges Urteil geendet, die große Mehrheit (67 Prozent) habe durch einen Vergleich beendet werden können. „Die Zahl der Klageeingänge bleibt recht stabil. Im zurückliegenden Jahr konnte die überwiegende Mehrzahl der Verfahren sehr zügig bearbeitet werden. So wurden rund 70 Prozent der Verfahren in weniger als drei Monaten nach Eingang abgeschlossen. Damit konnten wir unsere hohe Arbeitsgeschwindigkeit für die Beschäftigten und Unternehmen auf sehr hohem Niveau halten“, so Dewender.
Streit um Verlegung des Arbeitsgerichts nach Gelsenkirchen
Die Zahl der Klagen ist interessant vor dem Hintergrund einer geplanten Neuordnung der Arbeitsgerichtsbarkeit, die das NRW-Justizministerium plant. Obwohl Herne in der westfälischen Arbeitsgerichtsbarkeit die meisten Klagen nach Dortmund und Bielefeld verzeichnet, soll der Standort aufgelöst und nach Gelsenkirchen verlagert werden. Bereits im vergangenen Jahr hatte Dewender im Gespräch mit der Herner WAZ-Redaktion gesagt: „Bei Strukturreformen muss man immer fragen, welche Vorteile sie haben. Aus Sicht des Standorts Herne brauchen wir keine Reform. Wir haben keinen Veränderungsbedarf.“
Die Stadt Herne hat bereits Kritik an der geplanten Verlagerung nach Gelsenkirchen geübt. Oberbürgermeister Frank Dudda hat vorgeschlagen, dass stattdessen der Gelsenkirchener Standort nach Herne verlagert wird. Seine Argumente: Zum einen sei der Gerichtsbezirk des Herner Arbeitsgerichts deutlich größer als der Gelsenkirchener. Dies finde auch in der Größe der Gerichte Ausdruck. In Herne seien fünf Richterinnen und Richter tätig, in Gelsenkirchen lediglich drei bis vier. Außerdem verfüge Herne über räumliche Kapazitätsreserven, die eine Aufnahme des Gelsenkirchener Arbeitsgerichts ermöglichen würden. Damit würden sich erhebliche Bauinvestitionen erübrigen.


