5 Meter lang, 2 Meter breit: Schon ein kompakter T6 Multivan ist deutlich größer als ein Golf. Immerhin darf der klassische VW-Bus mit seinen 2,2 Tonnen noch auf dem Gehweg parken. Schwerere Camper (wie auch große SUVs) dürfen das nicht. Aber wie und wo können Wohnmobile stehen, wenn sie gerade nicht gebraucht werden? Was ist bei Wohnwagen-Anhängern erlaubt, was nicht? Und wo stellen Camping-Fans aus Dortmund ihre Wagen ab?
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Wer ein eigenes Grundstück mit genug Platz für den Camper hat, ist klar im Vorteil. Alle anderen müssen sich ein legales, sicheres Plätzchen suchen. Die gute Nachricht: Wohnmobile dürfen fast überall da stehen, wo Autos auch stehen dürfen – sofern sie nicht zu schwer sind. In Dortmund wird das leicht zum Ärgernis. An einem Abschnitt der Zillestraße im Lücklemberg zum Beispiel gab es Ärger um dauergeparkte Camper und Hänger.
Sogar Bootsanhänger standen dort manchmal. Das war nicht verboten, aber vor allem für Radfahrende gefährlich. Die Stadt hat inzwischen ein Halteverbot eingerichtet: Zwischen Hagener Straße und Galoppstraße dürfen keine Fahrzeuge mehr stehen – auch keine Pkw. „Der Bereich ist seitdem unauffällig“, erklärt Stadtsprecher Christian Stein. Im Juni habe das Ordnungsamt zuletzt kontrolliert: Fünf Verwarnungen wegen „verbotswidrigen Gehwegparkens“ seien erteilt worden, vier an Autos, eine wegen eines Anhängers.
Stadt Dortmund hat abgestellte Wohnwagen im Blick
Auch an der Kuithanstraße am Rande des Kreuzviertels stehen oft Camper und Hänger. Das habe die Stadt im Blick, so Stein: „Aktuell werden zehn Wohnwagen wegen der Überschreitung der 14-Tage-Regelung überwacht.“ Beschwerden an anderen Straßen gebe es derzeit nicht. Aber: „Im Rahmen einer Dialogveranstaltung zur Verkehrsuntersuchung Gartenstadt gab es die Rückmeldung, dass im Bereich der südlichen Gartenstadt vereinzelt Wohnmobile von Quartiersfremden dauerhaft geparkt werden“, weiß der Stadtsprecher.
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Das sei in den bekannten Fällen zwar legal, störe die Anwohner aber. „Sonst gehen sicherlich Beschwerden über vereinzelt abgestellte Wohnmobile oder Wohnwagen ein, die ordnungsgemäß abgestellt sind, die Beschwerdeführer*innen sich aber häufig wegen der Größe der Fahrzeuge gestört fühlen. Besondere Auffälligkeiten sind zu diesem Thema aber nicht festzustellen“, resümiert Stein.

Grundsätzlich sehe die Stadt das „dauerhafte Abstellen von Wohnmobilen im öffentlichen Raum als problematisch an“. Ob die Camper dort legal stehen oder nicht: „Dieses Parken sollte auf privaten Flächen organisiert werden und nur dann im öffentlichen Raum erfolgen, wenn dies nicht anders möglich ist“, so Stein. Wenn möglich sollten Camper „außerhalb der dicht besiedelten Bereiche“ abgestellt werden. Schließlich seien Wohnmobile keine Alltags-Fahrzeuge, die jeden Tag in Wohnortnähe stehen müssen. „Das blockiert unnötig den ohnehin vielerorts knappen Parkraum.“
Wo und wie lange darf ein kleines Wohnmobil unter 2,8 Tonnen parken?
Kleine Camper dürfen überall parken, wo Autos auch parken dürfen. Beschränkungen gibt es nicht – auch nicht bei der Parkdauer. Die Voraussetzung ist natürlich: Das Wohnmobil ist verkehrstüchtig und hat TÜV. Um die Verkehrstüchtigkeit zu prüfen, sollte man regelmäßig vorbeischauen, auch wenn man gerade nicht in den Urlaub fahren will.

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Ist plötzlich ein Reifen platt? Dann sollte der Schaden zeitnah behoben werden, sonst kann es ein Bußgeld geben. Klare Zeit-Grenzen gibt‘s zwar nicht, aber ein geparkter Wagen muss eigentlich jederzeit weggefahren werden können. Außerdem kann es immer passieren, dass die Stadt plötzlich ein Halteverbot einrichtet (etwa für eine Baustelle) und der Wagen mittendrin steht. Ansonsten darf ein zugelassener Camper für unbegrenzte Zeit parken.
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Wo darf ein Wohnmobil zwischen 2,8 und 7,5 Tonnen parken?
Auch Wohnmobile über 2,8 Tonnen dürfen auf unbegrenzte Zeit dort parken, wo Pkw auch stehen. Mit einer Einschränkung, die viele Innenstadt-Parkplätze betrifft: Auf dem Gehweg ist Parken verboten. In der Straßenverkehrsordnung heißt es dazu: „Eine Parkflächenmarkierung erlaubt das Parken, auf Gehwegen aber nur Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 2,8 t.“ Schwerere Wohnmobile dürfen also nur parken, wenn alle vier Reifen auf der Straße stehen. Ist aber das Parken so angeordnet, dass zwei Reifen (vorne oder seitlich) auf dem Bordstein stehen müssen, sind die Womos raus. Übrigens: Auch einige SUVs und große Limousinen reißen die 2,8-Tonnen-Marke!
Und was ist mit besonders großen Womos mit über 7,5 Tonnen?
Die Dickschiffe sind sicher kein Standard, aber es gibt sie. Laut Straßenverkehrsordnung darf man damit nachts zwischen 22 und 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen nicht in Wohngebieten, Erholungsgebieten, Kur- und Klinikgebieten stehen (außer, es ist ausdrücklich erlaubt.) Aber damit im Wohnviertel einen passenden Parkplatz zu finden, ist ohnehin kaum möglich.
Wie lange dürfen Wohnwagen auf demselben Parkplatz stehen?
Kurz gesagt: ohne Motor kein Dauerparken! Laut StVo dürfen Caravans und andere unmotorisierte Anhänger, die vom Fahrzeug abgekoppelt sind, maximal 14 Tage lang auf demselben Parkplatz stehen. Zudem gelten die gleichen Gewichtsgrenzen wie bei Wohnmobilen: Mit über 2,8 Tonnen darf ein Hänger nicht auf dem Gehweg stehen.

Welche Park-Zusatzzeichen sind für Camper relevant?
Das Zusatzzeichen „Wohnmobil“ unter einem Parken-Schild dürfte eindeutig sein: Abgebildet ist ein Camper von der Seite – diese Stellplätze sind für Camper reserviert. Schwieriger wird‘s beim Zusatzzeichen „Personenkraftwagen“ (Pkw von der Seite, Zusatzzeichen 1010-58). Denn: „Weder in der Straßenverkehrs-Ordnung noch in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung ist festgelegt, was unter einem ‚Personenkraftwagen‘ zu verstehen ist“, erklärt Stadtsprecher Christian Stein.
Aber: Eine EU-Richtlinie stuft Wohnmobile als „Fahrzeuge mit besonderem Zweck“ ein – also nicht als gewöhnliche Autos. Das Fahrzeuggewicht ist dafür egal. Heißt: Wohnmobile gelten offiziell nicht als Pkw. Mehrere Gerichtsurteile bestätigen das. „Deshalb dürfen Wohnmobile nicht auf Parkplätzen abgestellt werden, die ausschließlich für Personenkraftwagen gekennzeichnet sind“, erklärt Stein.
In Dortmund hängen die Zusatzschilder „Nur Pkw“ zum Beispiel an der Stockumer Straße zwischen Schultenhof und DSW. Trotzdem ist der Straßenrand voll mit Wohnwagen. Das Ordnungsamt kontrolliere „in regelmäßigen Abständen“ und „im Rahmen der personellen Möglichkeiten“, beteuert Stein – schließlich dürfen hier „ausschließlich Fahrzeuge, die als Personenkraftwagen zugelassen sind, parken.“ Eine Knöllchen koste in der Regel 10 Euro.

Wo kann man in Dortmund Wohnmobile, Wohnwagen und Anhänger dauerhaft abstellen?
Sichere gewerbliche Flächen gibt es in Dortmund natürlich auch. Die Stadt verweist auf fünf Stellplätze, von denen aber nur zwei als Dauerlösung zum Abstellen buchbar sind. Beide Plätze gehören dem Campingausstatter Stellfeld und Ernst: direkt gegenüber von S&E am Heßlingsweg in Brackel (180 Plätze) und auf einem Parkplatz an der Husener Straße in Kurl (132 Plätze). Aber das kostet: Je nach Länge müssen Camping Fans 50 bis 150 Euro im Monat für den Parkplatz zahlen.
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Billiger geht‘s bei privaten Anbietern, die oft aber nur einzelne Parkplätz anbieten. Aber auch kleinere gewerbliche Angebote sind dabei, meist umzäunt, aber nicht immer videogesichert. Ein paar aktuelle Beispiele aus kleinanzeigen.de: In Kirchderne gibt‘s einen kleinen Einzelplatz am Haus, den der Eigentümer nicht mehr für seinen Camper braucht. Preis Verhandlungsbasis. In Körne bietet ein Gewerbetreibender für 50 bis 60 Euro eine Handvoll Parkplätze auf seinem umzäunten Gelände an. Auf einem alten Hof im Gewerbegebiet Wickede-Süd gibt‘s neben Lagerhallen auch rund 30 Stellplätze zwischen 60 und 70 Euro pro Monat. Im Unionviertel nutzt ein Handwerker einen Teil seines Geländes für Camper und Anhänger. Preis auf Anfrage.
Wer sucht, der findet also ein sicheres Plätzchen zum Abstellen des Wohnwagens, Wohnmobils oder Anhängers in Dortmund. Es muss nicht immer der Straßenrand sein. Außerdem ist ein umzäunter und kamerageschützer Stellplatz deutlich sicherer – sonst ist nach Vandalismusschäden am geliebten Camper das Geschrei groß.





