Versicherungsschutz
Nicht alle Krankheiten über Reiserücktrittspolice versichert
München. Wer eine Reiserücktrittsversicherung abschließt, sollte genau auf Ausschlussklauseln achten. Ein Paar hatte geklagt, weil es die gebuchte Reise aufgrund einer psychischen Erkrankung des Mannes nicht antreten konnte. Die Versicherung zahlte jedoch nicht und bekam vor dem Amtsgericht München Recht.

Wer vor Reiseantritt an einer Depression erkrankt, ist nicht automatisch über die Reiserücktrittspolice versichert.© Getty




