Recht
Welche Kosten eine Reiseabbruchversicherung abdeckt
Düsseldorf. Bei einer Reiseabbruchversicherung stehen Urlaubern nicht nur die Kosten für die vorzeitige Beendigung einer Reise zu, sondern auch eine Entschädigung für nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen. Das entschied nun das Landgericht Düsseldorf und gab so einem Kläger und seiner Ehefrau recht.

Nachdem ein Kreuzfahrt-Urlauber klagte entschied nun das Landgericht Düsseldorf, was eine Reiseabbruchversicherung alles abdecken muss.© dpa



