Kur
Arbeitnehmer müssen für Kur mit Kind keinen Urlaub nehmen
Berlin. Arbeitnehmer müssen für eine vom Arzt verordnete Kur keinen Urlaub nehmen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Arbeitnehmer freizustellen bei Bezahlung des vollen Gehalts, so das Müttergenesungswerk. Pro Jahr stimmen Krankenkassen rund 88.000 Kuren zu. 98 Prozent der Teilnehmer sind weiblich.

Arbeitnehmer müssen für eine vom Arzt verordnete Mutter-Vater-Kind-Kur keinen Urlaub nehmen.© Getty




