Mieten
Auch beim Wohnen auf Zeit Mietvertrag schriftlich abschließen
Berlin. Vizepräsident des Immobilienverbandes Deutschland (IVD) Schick erklärt, um Missverständnisse zu vermeiden, sollten Mieter und Vermieter auch bei einer zeitlich begrenzten Mietdauer einen schriftlichen Vertrag abschließen. Ein Zeitmietvertrag mit einer festen Laufzeit wäre eine Möglichkeit.




