Urteil
Zwischen Mietpreisstaffeln muss mindestens ein Jahr liegen
Berlin. Staffelmieten werden immer beliebter: Bei einem laufenden Mietverhältnis sind Mieterhöhungen auf die Vergleichsmiete ausgeschlossen. Doch der Vermieter kann jährliche Preissteigerungen von vornherein festlegen. Laut Gesetz muss aber zwischen den Preisstaffeln mindestens ein Jahr liegen.

Wenn sich eine Staffelmiete alle sechs Monate erhöht, sollten Mieter sich wehren.© Armin Weigel




