Mietrecht
Vermieter darf Heizung auch bei Mietschulden nicht abstellen
Stuttgart. Auch wenn Mieter mit den Zahlungen nicht nachkommen, muss die Hausverwaltung ihnen eine warme Wohnung im Winter gewährleisten. Das Abstellen der Heizung wegen Mietrückstands, wie es in Baden-Württemberg passierte, ist nicht erlaubt. Der Vermieter darf jedoch nach zwei Monaten fristlos kündigen.

Vermieter müssen für eine warme Wohnung im Winter sorgen.© Ralf Hirschberger




