Steuer
Haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzen
Neustadt an der Weinstraße. Wer Dienstleistungen, die im eigenen Haushalt verrichtet wurden, von der Steuer absetzen möchte, muss zwingend darauf achten, dass diese nicht bar bezahlt werden. Damit diese Ausgaben abgesetzt werden können, müssen ordentliche Rechnungen vorliegen. Auch gilt es, hierbei weitere Dinge zu beachten.

Beim Absetzen von haushaltsnahen Dienstleistungen ist Vorsicht geboten. Denn nur unter bestimmten Voraussetzungen lassen sich die Kosten hierfür bei der Steuer geltend machen.© Imago




