Wohnrecht
Handwerkerleistungen von der Steuer absetzen
München. Wie Lohnsteuerhilfe Bayern erläutert, gelten bereits Erd- oder Pflanzenarbeiten sowie Schönheitsreparaturen in Haus und Garten als Handwerksleistungen. In diese Kategorie zählen auch Pflasterarbeiten. Diese Leistungen lassen sich von der Steuer absetzen. Allerdings betrifft das nur Arbeitskosten.

Handwerkerleistungen lassen sich von der Steuer absetzen.© Getty




