Winter
Räumpflicht-Bedingungen sollten im Mietvertrag geregelt sein
Essen. Mieter müssen den Gehweg vor dem Haus nur dann räumen und streuen, wenn dies im Mietvertrag geregelt ist. Ein Aushang im Treppenhaus genügt nicht und eine Änderung des Vertrags oder der Hausordnung im nachhinein ist nur zulässig, wenn der Mieter zustimmt.

Mieter müssen nur dann den Schnee vor dem Haus räumen, wenn dies im Mietvertrag vereinbart wurde.© getty




