Mietrecht
Videoüberwachung im Mietshaus ist nicht generell verboten
Köpenick. Will ein Vermieter das vermietete Objekt mit einer Kamera überwachen, ist dies nicht generell verboten. Ein Mieter hatte gegen die Überwachung eines Fahrradkellers geklagt. Außerdem forderte er ein Schmerzensgeld von 1300 Euro. Das Amtsgericht Köpenick wies die Klage aber ab.

Überwachungskameras sind kein rechtswidriger Verstoß gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht.© Ralf Hirschberger




