Wohnen
Abstandsforderung ohne Gegenleistung nicht bezahlen
Berlin. Erst zahlen, dann umziehen: Oft wird vom Eigentümer oder Vormieter einer Wohnung eine Abstandszahlung verlangt. Die ist allerdings nicht immer zulässig, selbst wenn darüber eine Vereinbarung getroffen wurde.

Übernimmt ein neuer Mieter die Einbauküche seines Vormieters, ist eine Abstandszahlung zulässig. Anders sieht es aus, wenn kein echter Gegenwert da ist: Willkürliche Abstandsforderungen müssen nicht bezahlt werden.© Frank May




