Recht
Wer bei der Thermenwartung die Kosten übernehmen muss
Berlin. Der Deutsche Mieterbund Berlin erklärt, dass die Kosten für Thermenwartung als Betriebkosten auf den Wohnungsmieter abgewälzt werden können. Die Voraussetzung dafür ist eine Vereinbarung im Mietvertrag. Was Mieter und Vermieter sonst noch beachten müssen, erfahren Sie hier.

Wer seine Wohnung etwa mit einer Gastherme heizt, kann für die Wartungskosten herangezogen werden.© Norbert Försterling




