Mietrecht
Vermieter muss Kaution bei Auszug mit Zins und Zinseszins zurück zahlen
Berlin. Der Deutsche Mieterbund macht darauf aufmerksam, dass der Vermieter die Mietkaution mit Zins und Zinseszins zurück zahlen muss. Die Rückzahlung muss zügig erfolgen. Nur in Ausnahmefällen darf sechs Monate oder länger geprüft werden, ob etwas von dem Geld einbehalten werden darf.

Die Mietkaution darf nicht höher als drei Monatsmieten sein und muss beim Auszug vom Vermieter mit Zins uns Zinseszins zurück gezahlt werden.© WAZ




