Recht
Anspruch auf Rückzahlung der Mietkaution verjährt nach drei Jahren
Essen. Mieter sollten ihre Rückzahlungsforderung der Mietkaution nicht auf die lange Bank schieben. Denn der Anspruch darauf verjährt nach drei Jahren. Dies hat nun das Landgericht Oldenburg entschieden.

Der Anspruch auf Rückzahlung der Mietkaution verjährt nach drei Jahren. © Getty Images



