Hausbesitzer
Behebung von Baumängeln muss schriftlich eingefordert werden
Berlin. Hausherren können Baumängel auch nach der Abnahme kostenlos beheben oder ausbessern lassen - da müssen zwei Dingen beachtet werden: Man muss den Handwerker schriftlich informieren und es muss ihm eine angemessene Frist zur Beseitigung eingeräumt werden. Die Gewährleistungsfrist bis zu fünf Jahre.




