Schönheitsreparaturen
BGH erklärt Renovierungsklausel in Mietverträgen für ungültig
Berlin. Hunderttausende Mieter in Deutschland profitieren ab sofort von einem neuen Urteil des Bundesgerichtshofs zu Schönheitsreparaturen. Demnach müssen Mieter beim Auszug weder renovieren, noch die Kosten dafür mittragen, wenn ihr Mitvertrag lediglich eine Quotenklausel enthält.

Oft fordern Eigentümer, dass ihre Mieter sogenannte Schönheitsreparaturen in der Wohnung übernehmen sollen. Mieter müssen sich nicht immer darauf einlassen.© Getty Images




