Urteil
120 Euro für Kleinreparaturen sind Mietern nicht zuzumuten
Bingen am Rhein. Müssen in der Wohnung kleine Reparaturen erledigt werden, können Vermieter dies an den Mieter übertragen. In einem Fallverlangte ein Vermieter im Mietvertrag, dass der Mieter Reparaturen bis zu einer Grenze von je 120 Euro selbst erledigen muss. Ein zu hoher Betrag, befand ein Gericht.

"Kleinere Reparaturen", die aber Kosten von 120 Euro übersteigen, müssen vom Vermieter übernommen werden.© Getty



