Mietrecht
Urteil - Mietminderung bei fehlendem Spülkasten
Köln. Baumängel in der Wohnung müssen vom Vermieter beseitigt werden. Weigert sich der Eigentümer, können Mieter mit der Miete runtergehen. In einem konkreten Fall musste eine Frau nach Umbauarbeiten im Badezimmer ohne Toilettenspülung auskommen.

Bei Mängeln im Badezimmer haben Mieter Anspruch auf Minderung der Mietkosten. © Svenja Hanusch




