Mietrecht
Vermieter muss nach grundloser Drohung Anwalt des Mieters zahlen
Berllin. Wenn der Vermieter einem Mieter überhastet mit der Kündigung droht, könnte dies ein teurer Spaß werden. Denn wie das Amtsgericht Berlin-Schöneberg entschied, muss er im Falle einer unberechtigten Kündigung für die Anwaltskosten des Mieters aufkommen.

Für Vermieter ist Vorsicht geboten. Eine vorschnelle und unberechtigt ausgesprochene Kündigung kann dazu führen, dass er die Anwaltskosten des Mieters tragen muss.© Getty



