Gerichtsurteil
Offener Kamin darf nur gelegentlich genutzt werden
Berlin. Im eigenen offenen Kamin knistert romantisch das Feuer. Aber Vorsicht: Das Kammergericht Berlin hat nun einem Kläger recht gegeben, der sich über den Kaminqualm seines Nachbarn beschwerte. Das Gericht entschied, dass ein offener Kamin nicht ständig betrieben werden darf.

Der Qualm des offenen Feuers kann Nachbarn belästigen.© Frank Vinken




