Urteil
Modernisierungsarbeiten können zur Kündigung berechtigen
Karlsruhe. Modernisierungsarbeiten können Mieter zur fristlosen Kündigung berechtigen. Ärzte hatten auf Schadenersatz geklagt, weil der Vermieter Modernisierungsarbeiten mit Lärmbelästigungen ankündigte. Der Bundesgerichtshof entschied zu Gunsten der Kläger: Sie seien in ihrer Praxis auf Ruhe angewiesen.

Modernisierungsarbeiten können einen Mieter zur fristlosen Kündigung berechtigen, so ein Urteil des BGH.© Getty Images




