Rechtstipp
Mieter dürfen Wohnungsgesellschaft auch mal derbe kritisieren
Lübeck. Ein Mieter darf seine Wohnungsgesellschaft öffentlich kritisieren und das auch mit etwas herberer Ausdrucksweise. Selbst die Aussage, die Gesellschaft sei eine “Heuschrecke“ oder ein “Sauverein“, ist nicht zwingend unzulässig. Im Einzelfall können dies zulässige Werturteile ein.

Begriffe wie "Sauverein" und "Heuschrecke" sind nicht immer automatisch unzulässig.© getty




