Mietrecht
Vom Vermieter verlegter Teppich darf nicht entfernt werden
Berlin. Liegt in einer Wohnung ein Teppichboden, sollten Mietinteressierte davon Abstand nehmen, einen Mietvertrag zu unterschreiben. Denn: Mieter dürfen einen vom Vermieter verlegten Teppichboden nicht entfernen. Und sei er noch so hässlich. Es sei denn, der Vermieter stimmt zu.

Ein vom Vermieter verlegter Teppichboden darf nicht ohne Erlaubnis entfernt werden.© WAZ FotoPool



