Gerichtsurteil
Rechtstipp - Mietvertrag nur mit Unterschrift verbindlich
München. . Der Mietvertrag gilt erst, wenn er unterschrieben ist. Das betonte jetzt das Amtsgericht München. In einem aktuellen Fall hatte ein Ehepaar gegen einen Vermieter geklagt: Der habe den Eindruck erweckt, der Vertragsabschluss sei nur noch Formsache - das Paar bekam die Wohnung aber doch nicht, obwohl der Vermieter bereits einen Gehaltsnachweis von ihnen gefordert hatte. Das ist aber keine verbindliche Zusage, so die Richter.

Ein Mietvertrag ist nur mit Unterschrift gültig.© Getty




