Urteil
Kleiner Mischling darf bleiben
Gelsenkirchen. . Vermieter dürfen ihren Mietern nicht pauschal verbieten, Hunde oder Katzen in der Wohnung zu halten, hat der BGH entschieden. Für Lukas Siebenkotten vom Deutschen Mieterbund ein „gutes und gerechtes Urteil“.

Vermieter dürfen ihren Mietern nicht pauschal verbieten, Hunde oder Katzen in der Wohnung zu halten. Eine derartige Klausel im Mietvertrag stellt eine unangemessene Benachteiligung der Mieter dar und ist deshalb unwirksam.© Paul Zinken/dpa

