Rechtstipp
Mietminderung wegen kaputter Asbest-Fliese rechtens
Berlin. Eine einzige asbesthaltige kaputte Fliese reicht aus, um die Miete zu mindern. Denn durch den Riss könne das gesundheitsgefährdende Asbest freigesetzt werden, so das Landgericht Berlin. Wenn die Mieter nicht gerade durch schwere Möbel solche Risse selbst verursachen, dürfen sie die Miete auf jeden Fall mindern.

Ein Riss in einer asbesthaltigen Fliese reicht aus, um die Miete zu mindern.




