Mietrecht
Weiter Weg zur Mülltonne rechtfertigt Mietminderung
Berlin. . Der Standort der Mülltonne kann eine Mietminderung begründen. Das hat jetzt laut einem Medienbericht das Amtsgericht Berlin entschieden. In dem Fall hatte ein Vermieter die Mülltonnen 165 Meter vom Haus entfernt aufgestellt. Der längere Weg rechtfertige laut Gericht eine Minderung um 2,5 Prozent.

Stellt der Vermieter die Mülltonnen an einem anderen Ort auf, kann das eine Mietminderung rechtfertigen. © ap




