Mietverträge
An welche Klauseln Mieter sich nicht halten müssen
Berlin. “Der Vermieter ist jederzeit zum Betreten der Wohnung berechtigt“ oder: “Die Tierhaltung ist generell untersagt“ - das sind Klauseln, die in vielen Mietverträgen stehen. Mieter müssen sich allerdings gar nicht daran halten, weil diese Klauseln nicht rechtens sind. Warum das so ist und welche Klauseln noch unwirksam sind, lesen Sie hier.

Mieter müssen sich nicht an alle Klauseln im Mietvertrag halten: Entspricht die Klausel nicht dem geltenden Recht, darf der Mieter sie getrost ignorieren.© WAZ FotoPool




