Amtgericht Berlin
Mieter müssen Urinpfützen am Hauseingang nicht hinnehmen
Berlin. Wer als Mieter regelmäßig durch Urinpfützen am Hauseingang waten muss, kann deswegen die Miete mindern. Das hat jetzt ein Gericht in Berlin entschieden. Die Richter befanden, der Vermieter habe für ein sauberes Wohnhaus zu sorgen. Im aktuellen Fall hatten Passanten in den Hauseingang uriniert.

Vermieter müssen eine gewisse Sauberkeit im Wohnhaus gewährleisten. © NRZ



