Mietrecht
Wann darf der Vermieter die Wohnung seines Mieters betreten?
Berlin. Wohnungseigentümer, die ihr Objekt kontrollieren wollen, dürfen nicht ohne das Einverständnis ihres Mieters die Wohnung betreten. Allerdings darf er es, wenn sachliche Gründe vorliegen. Zum Beispiel wenn unerlaubte Tiere in der Wohnung gehalten werden oder Wasseruhren abgelesen werden müssen.

Wenn der Vermieter schon gekündigt hat, hat er kein Recht, von der noch bewohnten Wohnung Fotos zu machen, entschied das Landgericht Frankenthal.© Getty



