Mietrecht
Wann Vermieter bei Mietern sturmklingeln dürfen
München. Wer Probleme mit der Miete hat und deswegen fristlos gekündigt wird, muss hinnehmen, dass der Vermieter an der Wohnungstür sturmklingelt. Dies sei kein Eingriff in die Privatsphäre des Mieters, so das Amtgericht München.

Der Vermieter darf sturmklingeln, wenn der Mieter mit den Zahlungen im Rückstand ist.




