Mietrecht
Mieter darf bei Heizungsausfall im Zweifel Notdienst rufen
Berlin. Wenn im Winter die Heizung versagt und der Vermieter nicht zu erreichen ist, dürfen Mieter selbst einen Handwerker mit der Reparatur beauftragen. Die Kosten dafür muss der Vermieter übernehmen. Allerdings muss der Mieter vorher versuchen, den Vermieter zu informieren.

Wenn die Heizung nicht funktioniert und der Vermieter nicht erreichbar ist, dürfen Mieter selbst einen Handwerker beauftragen.© Olaf Fuhrmann / WAZ FotoPool




