Insolvenz
Betroffene der GTI-Pleite bekommen keinen Schadenersatz
Potsdam. Wer durch die Pleite des Reiseunternehmens GTI die Rückreise nicht wie geplant antreten kann, hat kein Anrecht auf Schadenersatz. Das gab die Verbraucherzentrale Brandenburg in Potsdam bekannt. Nur Reisende, deren Urlaub nach der Insolvenz stattfinden soll, bekommen den Reisepreis erstattet.

Viele Urlauber, die mit GTI reisen, können aufgrund der Pleite des Unternehmens nicht rechtzeitig nach Hause fliegen. Auf Schadenersatz können sie nicht hoffen.© dpa/Archiv


