Lebensmittelkennzeichnung
Tiefkühlwaren sollen Herkunftsbezeichnung tragen
Bad Nauheim. Verbraucher sollen künftig EU-weit auch bei gefrorenem Gemüse und Obst über die Herkunft informiert werden. Dies ist die Forderung der Verbraucherschutzminister ihrer Jahrestagung in Bad Nauheim. Verpflichtende Angaben zum Herkunftsland bestehen, anders als bei frischen Waren, derzeit nicht.

Auf frischem Obst und Gemüse muss die Herkunft angegeben werden. Bei Tiefkühlwaren ist das noch nicht der Fall.© Lars Fröhlich


