Rundfunkgebühren
Rundfunkgebühren für internetfähige Computer rechtens
Karlsruhe. Für Computer mit Internetzugang müssen weiterhin Rundfunkgebühren bezahlt werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss entschieden. Die Rundfunkgebühr für internetfähige PC werde „auf einer formell verfassungsmäßigen Grundlage erhoben“.



