Bundesarbeitsgericht
Rente mit 65 ist keine Altersdiskriminierung
Erfurt. . Wenn Mitarbeiter mit dem gesetzlichen Rentenalter in den Ruhestand geschickt werden, ist das keine Altersdiskriminierung. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Solche Altersgrenzen in Betriebsvereinbarungen seien wirksam.

Das Bundesarbeitsgericht hat am Dienstag entschieden, dass ein Arbeitsverhältnis mit dem 65. Lebensjahr beendet werden darf.© dpa



