Arbeitsrecht
Bewerber darf dem Chef eingestellte Verfahren verschweigen
Erfurt. Einem Arbeitgeber ist es nicht erlaubt, Stellenbewerber nach eingestellten strafrechtlichen Ermittlungsverfahren zu befragen. So entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Nach Auffassung der Richter verstoßen solche Fragen gegen den Datenschutz und das Bundeszentralregistergesetz.


