Arbeitsrecht
Arbeitgeber darf Attest am ersten Krankheitstag fordern
Erfurt/Essen. . Arbeitnehmer müssen schon vom ersten Krankheitstag an ein ärztliches Attest vorlegen, wenn der Arbeitgeber dies verlangt. Wie am Mittwoch das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt entschied, muss der Arbeitgeber keine besonderen Gründe nennen, warum er so früh einen Krankenschein sehen will.


