Bundesgerichtshof
Bankkunden haften für ihre Fehler beim Online-Banking
Karlsruhe.. Wer beim Online-Banking auf Betrüger hereinfällt, muss den Schaden selber tragen. Das hat der Bundesgerichtshof am Dienstag entschieden. Hintergrund ist ein Rechtsstreit eines Rentners aus dem Raum Düsseldorf. Er war 2009 einer Aufforderung im Computer gefolgt und hatte zehn Tan-Nummern weitergegeben.

Vorsicht Phishing! Wer bei Online-Banking darauf hereinfällt, muss den Schaden selber tragen. Das hat der BGH entschieden.© Archiv: Stephan Eickershoff/WAZ FotoPool | Unbekannt

