Diskriminierung
Kleidergröße 42 - Unternehmen lehnt füllige Bewerberin ab
Darmstadt. Wegen ihre Leibesfülle war eine Frau aus Darmstadt als Bewerberin auf eine Stelle im Gesundheitsbereich abgelehnt worden. Jetzt klagt die Frau Anfang Vierzig — und fordert vom Unternehmen eine Entschädigung von 30 000 Euro.

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