Urteil
Jobcenter muss Kinderbett für Hartz-IV-Familie zahlen
Berlin. . Eine Hartz-IV-Empfängerin aus Freiburg hat vor dem Bundessozialgericht mehr finanzielle Unterstützung vom Amt eingeklagt. Die Richter urteilten, dass das Jobcenter das neue Kinderbett für einen dreijährigen Jungen zusätzlich zum Regelsatz finanzieren müsse.

Wachsen die Kinder, muss auch das Bett größer werden.© Steffen Kugler/dpa



