Sozialleistungen
Keine höheren Hartz-IV-Sätze für Familien mit Kindern
Kassel. Die Hartz-IV-Leistungen für Familien mit einem Kleinkind sind nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts ausreichend und verfassungsgemäß. Die Kasseler Richter wiesen damit am Donnerstag die Klage einer Familie aus Delmenhorst bei Bremen ab. Ihr waren die Leistungen zu niedrig und die Berechnung fragwürdig.

Hartz-IV-Bezieher mit Kindern werden zunächst nicht mehr Geld bekommen. Das Bundesozialgericht hat die Klage einer Familie gegen die aktuellen Sätze abgewiesen.© dpa


